Abgeltungssteuer – Schiffsbeteiligungen und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Abgeltungssteuer – Schiffsbeteiligungen und die Besteuerung von Schiffsbeteiligungen seit 2009

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Mit ihr hat sich die Besteuerung der Kapitalerträge, insbesondere bei Wertpapieranlagen, deutlich verändert.

So werden auf alle Kapitalerträge pauschal 25% Abgeltungssteuer erhoben, weiterhin entfällt das Halbeinkünfteverfahren der Dividenden sowie die Steuerfreiheit von Kursgewinnen bei Papieren, die länger als ein Jahr im Depot des Anlegers verwahrt wurden.

Somit sind nahezu alle Sparer von der neuen Abgeltungssteuer betroffen. Schiffsbeteiligungen werden in den meisten Fällen als geschlossene Beteiligung vergeben, als Rechtsform wird zumeist die Kommanditgesellschaft gewählt.

Anleger, die eine solche Schiffsbeteiligung zeichnen, werden hiermit direkt Teilhaber der Gesellschaft, sie nehmen so den Status des Kommanditisten ein. Durch diese rechtliche Konstellation gelten Erträge, die aus einer Schiffsbeteiligung erzielt werden, in jedem Fall als Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Kapitaleinkünfte werden nicht erzielt.

Auch wenn es sich um einen Schiffsfonds handelt, werden auch keine Kursgewinne erwirtschaftet. Somit müssen diese Erträge von jedem Anleger in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz, der zwischen 15-42% liegen kann, versteuert werden.

Besonders erwähnenswert ist im Rahmen von Schiffsbeteiligung die Nutzung der Tonnagesteuer, denn hierdurch wird die Steuerlast maßgeblich gesenkt, was zu einer nahezu steuerfreien Auszahlung der Gewinne führt. Dies ist möglich, da zur Gewinnermittlung lediglich die Nettoraumzahl, also die Größe des Schiffes, herangezogen wird. Somit werden die Gewinne nur pauschal ermittelt, was zu einem Steuervorteil führt.

Bereits seit 1999 ist es in Deutschland möglich, die Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen zu nutzen, was von den meisten Gesellschaften auch getan wird. Durch die Konstellation als Beteiligung und die Nutzung der Tonnagesteuer sind Schiffsbeteiligungen ab 2009 nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Ihre Erträge werden demnach nicht pauschal mit 25% Abgeltungssteuern belegt, sondern es gilt weiterhin das Prinzip der Tonnagesteuer sowie die Regelung, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden.

Somit stellen Schiffsbeteiligungen für Anleger, die langfristig orientiert sind, eine Möglichkeit dar, die Abgeltungssteuer auf legalem Wege zu umgehen und trotzdem Steuern zu sparen.